Arbeitszeugnis


Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten ist es wichtig, einen erfolgreichen Jobwechsel gut vorzubereiten. Dabei ist es insbesondere in Krisenzeiten entscheidend, mit auf den Markt zugeschnittenen Bewerbungsunterlagen auf Stellensuche zu gehen.

Mit einem auf den aktuellen Stand gebrachten und guten Arbeitszeugnis hat man zwar noch keinen neuen Arbeitsplatz, aber immerhin einen ersten wichtigen Schritt getan.

Bei den Arbeitszeugnissen unterscheidet man Zwischenzeugnisse von Endzeugnissen.

Ein Zwischenzeugnis beurteilt den Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht. Insbesondere wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen will oder sogar schon fristgerecht gekündigt hat, sollte der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen und erhalten, damit er sich um eine neue Stelle bewerben kann.

Sowohl bei den Zwischenzeugnissen als auch bei den Endzeugnissen wird weiter zwischen sogenannten einfachen und qualifizierten Zeugnissen unterschieden.

Eine qualifiziertes Zeugnis muss der Arbeitgeber nur erteilen, wenn der Arbeitnehmer das verlangt. Qualifizierte Arbeitszeugnisse beurteilen die Leistungen und die Führung des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses.

Wie kann der Arbeitnehmeranwalt Sie im Zusammenhang mit der Erteilung eines Zeugnisses unterstützen?

Ich prüfe die Rechtslage z.B. in folgender Hinsicht:

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses oder eines Endzeugnisses?

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?

Kann der Arbeitnehmer eine von ihm gewünschte, bestimmte Formulierung im Zeugnis verlangen?

Darf der Arbeitgeber eine bestimmte Formulierung im Zeugnis nicht benutzen?

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen verletzt?

Welchen Schaden kann der Arbeitnehmer mit Aussicht auf Erfolg rechtlich geltend machen?