Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ?
Die Antwort auf diese Frage erschließt sich von allein, wenn man weiß, wie der Rechtsanwalt zum Fachanwalt wird.
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehener Titel. Er setzt voraus, dass der Rechtsanwalt in einem gesetzlich geregelten Verfahren gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Nachweis erbracht hat, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.
Dazu hat der Rechtsanwalt seine theoretischen Kenntnisse in einem Fachlehrgang und schriftlichen Leistungskontrollen nachzuweisen und darüber hinaus der Rechtsanwaltskammer ein Mindestmaß an praktischen Fällen in den letzten Jahren vor Antragstellung nachzuweisen. Des weiteren unterliegt der Fachanwalt einer ständigen Fortbildungsverpflichtung, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft wird. Die Einzelheiten sind in der Fachanwaltsordnung geregelt.
Ein Fachanwalt hat sich also vor Verleihung des Titels der Herausforderung gestellt, die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in einem gesetzlich geregelten Verfahren überprüfen zu lassen. Das unterscheidet ihn von selbst ernannten Spezialisten und Experten.
Dieser Vorteil der fachlichen Kompetenz kostet Sie nichts extra, da auch ein Fachanwalt in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren nach dem für alle Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet.
Sowie Sie sich im Falle einer schwierigen Erkrankung in die Behandlung eines Facharztes mit entsprechender Qualifikation begeben, sollten Sie es sich auch bei Problemen im Arbeitsverhältnis wie etwa einer Kündigung wert sein, die bestmögliche anwaltliche Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehener Titel. Er setzt voraus, dass der Rechtsanwalt in einem gesetzlich geregelten Verfahren gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Nachweis erbracht hat, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.
Dazu hat der Rechtsanwalt seine theoretischen Kenntnisse in einem Fachlehrgang und schriftlichen Leistungskontrollen nachzuweisen und darüber hinaus der Rechtsanwaltskammer ein Mindestmaß an praktischen Fällen in den letzten Jahren vor Antragstellung nachzuweisen. Des weiteren unterliegt der Fachanwalt einer ständigen Fortbildungsverpflichtung, die von der Rechtsanwaltskammer überprüft wird. Die Einzelheiten sind in der Fachanwaltsordnung geregelt.
Ein Fachanwalt hat sich also vor Verleihung des Titels der Herausforderung gestellt, die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in einem gesetzlich geregelten Verfahren überprüfen zu lassen. Das unterscheidet ihn von selbst ernannten Spezialisten und Experten.
Dieser Vorteil der fachlichen Kompetenz kostet Sie nichts extra, da auch ein Fachanwalt in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren nach dem für alle Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet.
Sowie Sie sich im Falle einer schwierigen Erkrankung in die Behandlung eines Facharztes mit entsprechender Qualifikation begeben, sollten Sie es sich auch bei Problemen im Arbeitsverhältnis wie etwa einer Kündigung wert sein, die bestmögliche anwaltliche Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
Ihr Arbeitnehmeranwalt