Prüfungsschema für die Kündigung durch den Arbeitgeber

- ordentliche Kündigung -


1.         ordnungsgemäße Kündigungserklärung

1.1       begrifflich ordentliche Kündigung

1.2       Wirksamkeit nach §§ 104 ff.,164 BGB (Abgabe und Zugang; Vertretung)

1.3        gem. § 623 BGB Schriftform, aber grds. begründungsfrei

2.          ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG

- § 31 Abs. 2 SprAuG bei leitenden Angestellten
- § 75 BPersVG bzw. LPersVG bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

3.           besonderer Kündigungsschutz,
z.B. § 9 MuSchG; § 18 BEEG; § 15 KSchG; §§ 85,90 SGB IX

4.           allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG

4.1         KSchG anwendbar,
§§ 1 Abs.1, 23 Abs. 1 Satz 2

4.2         soziale Rechtfertigung, § 1 Abs. 1 KSchG

4.2.1      § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG

- personenbedingt;
- verhaltensbedingt - zusätzlich Interessenabwägung
- betriebsbedingt
bei betriebsbedingter Kündigung außerdem § 1 Abs. 3 KSchG: Sozialauswahl, ggf. Beschränkung der Überprüfung nach § 1 Abs. 4 KSchG; außerdem "Sonderfall" beim Interessenausgleich mit Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 InsO

4.2.2     §1 Abs. 2 Satz 2, 3 KSchG: absolute Sozialwidrigkeit (keine Interessenabwägung), wenn wirksamer Widerspruch des Betriebsrats

5.           keine Unwirksamkeit nach §§ 138, 242 BGB, wenn KSchG nicht anwendbar

6.           Einhaltung der Kündigungsfrist

7.           eventuell (alle) Unwirksamkeitsgründe gemäß § 7 KSchG geheilt, wenn Klagefrist    des  § 4 KSchG versäumt und keine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG