Prüfungsschema für die Kündigung durch den Arbeitgeber
- ordentliche Kündigung -
1. ordnungsgemäße Kündigungserklärung
1.1 begrifflich ordentliche Kündigung
1.2 Wirksamkeit nach §§ 104 ff.,164 BGB (Abgabe und Zugang; Vertretung)
1.3 gem. § 623 BGB Schriftform, aber grds. begründungsfrei
2. ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
- § 31 Abs. 2 SprAuG bei leitenden Angestellten
- § 75 BPersVG bzw. LPersVG bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst
3. besonderer Kündigungsschutz,
z.B. § 9 MuSchG; § 18 BEEG; § 15 KSchG; §§ 85,90 SGB IX
4. allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG
4.1 KSchG anwendbar,
§§ 1 Abs.1, 23 Abs. 1 Satz 2
4.2 soziale Rechtfertigung, § 1 Abs. 1 KSchG
4.2.1 § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
- personenbedingt;
- verhaltensbedingt - zusätzlich Interessenabwägung
- betriebsbedingt
bei betriebsbedingter Kündigung außerdem § 1 Abs. 3 KSchG: Sozialauswahl, ggf. Beschränkung der Überprüfung nach § 1 Abs. 4 KSchG; außerdem "Sonderfall" beim Interessenausgleich mit Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 InsO
4.2.2 §1 Abs. 2 Satz 2, 3 KSchG: absolute Sozialwidrigkeit (keine Interessenabwägung), wenn wirksamer Widerspruch des Betriebsrats
5. keine Unwirksamkeit nach §§ 138, 242 BGB, wenn KSchG nicht anwendbar
6. Einhaltung der Kündigungsfrist
7. eventuell (alle) Unwirksamkeitsgründe gemäß § 7 KSchG geheilt, wenn Klagefrist des § 4 KSchG versäumt und keine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG